Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3

Die DGUV Vorschrift 3 nennt Richtwerte, wie oft elektrische Anlagen und Betriebsmittel geprüft werden müssen. Die genaue Frist legt der Unternehmer auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung fest. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Richtwerte (Tabellen 1A und 1B der DGUV Vorschrift 3).


Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel

  • Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel: alle 4 Jahre
  • Anlagen in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (z. B. Feuchträume, Baustellen): jährlich
  • Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in stationären Anlagen: Betätigung der Prüftaste alle 6 Monate


Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

  • Richtwert: alle 6 Monate, auf Baustellen alle 3 Monate
  • Bei einer Fehlerquote unter 2 % kann die Frist verlängert werden:
  • Werkstätten, Fertigungsstätten, Küchen: höchstens 1 Jahr
  • Büros und Bereiche mit geringer Beanspruchung: höchstens 2 Jahre

Hinweis: Diese Angaben sind Richtwerte und ersetzen keine Gefährdungsbeurteilung. Gerne beraten wir Sie, welche Fristen für Ihren Betrieb sinnvoll sind.

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