Die DGUV Vorschrift 3 nennt Richtwerte, wie oft elektrische Anlagen und Betriebsmittel geprüft werden müssen. Die genaue Frist legt der Unternehmer auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung fest. Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Richtwerte (Tabellen 1A und 1B der DGUV Vorschrift 3).
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Hinweis: Diese Angaben sind Richtwerte und ersetzen keine Gefährdungsbeurteilung. Gerne beraten wir Sie, welche Fristen für Ihren Betrieb sinnvoll sind.
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